Das Großpriorat von Österreich wird im Jahr 1968 als österreichische Jurisdiktion des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus von Jerusalem wiedererrichtet. Die kirchliche Wiedererrichtung durch Seine Eminenz Franz Kardinal König erfolgt im Jahr 1977 mit Rechtsform einer Pia Unio nach kanonischem Recht.
Das Großpriorat von Österreich des Lazarus-Ordens ist seither kirchlich und infolge des Konkordats auch staatlich anerkannt. Als kanonische Gemeinschaft der katholischen Kirche untersteht der Lazarus-Orden der Jurisdiktion des Kirchenrechts und der österreichischen Bischofskonferenz.
Der Sitz des Lazarus-Ordens ist Wien – hier befindet sich die Ordenskirche Maria Geburt. Als regionale Ordensniederlassungen sind dem Großpriorat von Österreich die Kommende Heiliger Florian in Oberösterreich, die Kommende Heiliger Leopold in Niederösterreich sowie die Kommende Lilienfelderhof angeschlossen.
Dem Lazarus-Orden gehören Kleriker und Laien, Männer wie Frauen, an. Ritter, Damen und Kapläne geloben im religiösen Versprechen der Promess lebenslang Gehorsam gegenüber dem Orden. Affiliierte Fratres und Sorores legen kein religiöses Versprechen ab, verpflichten sich aber durch öffentliche Erklärung, sich für den Orden tätig einzusetzen.
Mitglieder des Lazarus-Ordens gehören vorrangig der römisch-katholischen oder einer unierten Kirche an – in Ausnahme sind sie Angehörige einer anderen christlichen Kirche, die auf dem Nicäno-Konstantinopolitanum gründet.
Die Förderung der Spiritualität und des karitativen Wirkens ist zentrale Aufgabe der Mitglieder des Lazarus-Ordens.
In beispielhafter christlicher Lebensführung treten sie auch außerhalb des Ordens im privaten und beruflichen Umfeld für den Glauben und die Lehre der katholischen Kirche ein.
Aufgrund seines kanonischen Status ist der Lazarus-Orden in Österreich ein Großpriorat kirchlicher Observanz.