Als Seine Eminenz Franz Kardinal König, in Umsetzung des betreffenden Beschlusses der Österreichischen Bischofskonferenz, per Dekret am 15. Dezember 1977 die Ritter des Heiligen Lazarus zu Jerusalem – Großpriorat von Österreich in der Rechtsform einer Pia Unio nach kanonischem Recht errichtete, erhielt diese als offiziellen Sitz eine Ordenskirche zugesprochen, wie im Codex Iuris Canonici vorgesehen.
Demgemäß findet sich im gegenständlichen Errichtungsdekret Seiner Eminenz auch die Verfügung, dass die als Waisenhauskirche bekannte Pfarrkirche Maria Geburt, am Rennweg 91 in Wien III. gelegen, fortan als Ordenskirche des Lazarus-Ordens und als kanonischer Sitz des Großpriorates von Österreich dienen möge.