Das Großpriorat von Österreich

Legitimation

Das Großpriorat von Österreich wurde im Jahre 1968 als österreichische Jurisdiktion des Militärischen und Hospitalischen Ordens des Heiligen Lazarus zu Jerusalem durch das Großmagisterium unter dem XLVI. Großmeister Charles-Philippe d’Orléans, Herzog von Vendome, wiedererrichtet. Das Großpriorat von Österreich steht in Nachfolge der Ordensniederlassung, die von 1257 bis 1785 in Österreich bestanden hatte.


Im Jahr 1977 erhält das Großpriorat von Österreich seine kirchliche Wiedererrichtung in der Rechtsform einer Pia Unio. Aufgrund des Beschlusses der Österreichischen Bischofskonferenz vom April 1976 errichtete Seine Eminenz Franz Kardinal König, per Dekret vom 15. Dezember 1977, die kirchliche Vereinigung der Ritter des Heiligen Lazarus zu Jerusalem – Großpriorat von Österreich, oder kurz Lazarus-Orden, mit dem Statut einer Pia Unio nach kanonischem Recht (can. 708 CIC/1917). Dem Großpriorat von Österreich wird mit diesem Rechtsakt kirchliche Rechtspersönlichkeit zu Teil – auf Grund des Konkordats erfolgt auch die Verleihung staatlicher Rechtspersönlichkeit.


Das Großpriorat von Österreich des Lazarus-Ordens besitzt seither die kirchliche und die staatliche Anerkennung. Es untersteht der Jurisdiktion der Österreichischen Bischofskonferenz. Obwohl heute kein päpstlicher Ritterorden mehr, besteht der Lazarus-Orden im Großpriorat von Österreich als institutioneller Teil der kirchlichen Laienhierarchie.